Minenlage Weltweit

Die Leiden der Zivilbevölkerung in Bürgerkriegsländern machen betroffen und zwingen uns, über Ursachen und mögliche Hilfen nachzudenken. Landminen wurden in Staaten wie Angola, Mozambik, Kambodscha und Bosnien-Herzegowina während der bewaffneten Auseinandersetzungen von den Bürgerkriegsparteien unter Mißachtung bereits heute gültiger Regeln des Völkerrechts eingesetzt. Diese Minen verletzen und töten Menschen noch lange nach Abschluß der Kampfhandlungen und machen ganze Landstriche unbenutzbar. Hierbei ist hervorzuheben, daß Minen aus der Bundesrepublik Deutschland das weltweite Minenproblem nicht verursacht haben

Warnschild Minen (Quelle: Redaktion Internet Bw)
Derzeit ist eine Vielzahl von Ländern, insbesondere der Dritten Welt, in weiten Gebieten vermint. Jeden Monat werden rund 2000 Opfer durch Minen verletzt oder getötet. Ungeräumte Landminen - die Angaben schwanken zwischen 84 und 110 Millionen - behindern auch nach dem Ende bewaffneter Konflikte den wirtschaftlichen Wiederaufbau und die Rückkehr von Flüchtlingen.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat über längere Zeit die Problematik der Antipersonenminen (Schützenabwehrminen*) analysiert und nach einer politisch tragfähigen Lösung gesucht. Am 15. April 1996 hat der Bundesminister der Verteidigung Volker Rühe den Verzicht auf Antipersonenminen in der Bundeswehr erklärt.
Diese Verzichterklärung ist ein bedeutendes Signal an die internationale Staatengemeinschaft. Darüber hinaus verlängerte die Bundesregierung im Januar 1996 das bisher befristete Exportverbot für Antipersonenminen auf unbegrenzte Zeit. Damit ist jeglicher Export von Antipersonenminen aus Deutschland auf Dauer verboten. Zur Lösung des weltweiten Minenproblems ist es jedoch noch ein langer Weg.
Minen sind besonders tückische Waffen: Werden sie im Krieg versteckt, gefährden sie noch lange nach dem Ende des Konflikts die Zivilbevölkerung des Kampfgebietes.

Tödliche Gefahr (Quelle: Bundeswehr)
Mehr als 130 Staaten haben sich deshalb dem Ottawa-Übereinkommen von 1997 angeschlossen. Das Ottawa-Übereinkommen ist das maßgebende Vertragswerk zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen und damit seit seinem Inkrafttreten am 1. März 1999 ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts.
Seine wichtigsten Bestimmungen sehen vor:
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Ein umfassendes und unbedingtes Verbot von Herstellung, Einsatz, Transfer sowie Lagerung aller Arten von Antipersonenminen
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Die Verpflichtung zur Zerstörung bestehender Bestände innerhalb von vier Jahren
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Die Verpflichtung zur Räumung verlegter Antipersonenminen innerhalb von zehn Jahren, wobei diese Frist im Einzelfall durch Beschluss der Vertragsstaatenkonferenz verlängert werden kann
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Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei Minenräumung (einschließlich ihrer technischen Unterstützung), Unterrichtung über die Minengefährdung und Opferfürsorge;
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ein glaubwürdiges Verifikationsregime.
Bis Ende 2006 hatten 152 Staaten das Übereinkommen ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten, für 150 Staaten war es in Kraft. China, Indien, Pakistan, Russland, und die USA sind dem Übereinkommen bislang nicht beigetreten. Ihr Beitritt wäre für seine angestrebte weltweite Geltung besonders wichtig. Auch die EU-Staaten Polen und Finnland haben bisher nicht ratifiziert. Im Nahen Osten ist Jordanien der einzige Mitgliedsstaat. Auch viele GUS-Staaten halten sich noch fern; die Ukraine trat 2005 bei.
Die Umsetzung des Ottawa-Übereinkommens verläuft erfolgreich. Der Handel mit Antipersonenminen ist praktisch zum Erliegen gekommen. Die Zahl der Herstellerländer ist seit 1997 von 54 auf 13 (Stand: Ende 2006) zurückgegangen. Nur noch drei Staaten haben in den letzten Jahren Antipersonenminen eingesetzt. Fast 40 Millionen Antipersonenminen in Lagerbeständen sind seit Inkrafttreten des Übereinkommens vernichtet worden, 140 Vertragsstaaten haben ihre Einsatzbestände vollständig zerstört. Die Bundeswehr hat ihre Antipersonenminen bis Ende 2002 vernichtet.
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